Hier eingetragene Daten werden für die weitere Kommunikation genutzt.
In der Regel übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Heimkosten, ein gewisser Anteil muss jedoch vom Bewohner selbst getragen werden. Der Staat springt in dem Falle ein, wenn der Bewohner diese Kosten nicht selbst tragen kann.
Das Betreuungsgericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Der Umfang der Betreuung bzw. der Aufgabenbereich wird anhand des Bedarfs ermittelt und kann somit variieren. Mit einer Vorsorgevollmacht bzw. dem Aufgabenbereich eines Bevollmächtigten verhält es sich ähnlich. Somit sind beide wichtige Ansprechpartner für uns.
Bitte teilen Sie uns an dieser Stelle relevante Diagnosen und / oder einen besonderen Hilfebedarf mit.
Sie möchten uns noch etwas mitteilen? Hier ist Platz dafür.