Verantwortung

Unternehmensleitbild

Charta der Rechte Hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Artikel 1 – Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2 – Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3 – Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4 – Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5 – Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6 – Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7 – Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8 – Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Pflegeleitbild

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Zum Leben unser Bewohner gehören Medizinprodukte, die ihren Alltag erleichtern. Zum Qualitätsverständnis unseres Hauses gehört die Übernahme der Verantwortung für die sach- und fachgerechte Anwendung sowie die Gewährleistung der Sicherheit der Medizinprodukte.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist seit dem 01. Januar 2017 gesetzlich neu geregelt.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt entsprechend § 6 der MPBetreibV folgende Aufgaben wahr:

Gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat die „PRAETORIUS AG“ für alle im Verbund stehenden Häuser eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bestellt.

Frau Mechthild Wagner

Auf der Horst 1
32289 Rödinghausen

Telefon: 0 57 46 / 93 76 – 721
Fax: 0 57 46 / 93 76 – 778
E-Mail: mp-sicherheit@haus-am-wiehen.de