Kurzzeit- & Verhinderungspflege
Pflegepause für Sie - Geborgenheit für Ihre Liebsten.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete Pflege in einer Einrichtung, wenn Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub brauchen
- Zur Überbrückung bis zur Aufnahme in eine Dauerpflege
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
Wer erbringt die Leistung?
Eine stationären Einrichtung.
Wer zahlt?
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zum Höchstbetrag.
Wo beantrage ich die Leistung?
Direkt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen (formlos oder per Formular).
Gerne helfen wir bei der Beantragung!
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten beziehen sich ausschließlich auf den stationären Aufenthalt und setzten sich aus Pflege-, Hotel- und Investitionskosten zusammen.
Ihnen steht jährlich ein Gesamtbetrag von 3.539 € zur Verfügung.
Welche Kosten werden übernommen?
Ausschließlich der Anteil der Pflegekosten.
Welche Kosten muss ich selbst tragen?
Die Hotel- und Investitionskosten.
Kann der Eigenanteil nicht geleistet werden, kann „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragt werden.
Ihr Aufenthalt im Haus am Wiehen
Bei uns stehen Sie und Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt: In idyllischer Lage genießen Sie nicht nur Ruhe und Erholung, sondern auch ein vielfältiges Angebot an Beschäftigung und Aktivitäten, die Körper und Geist stärken.
Unser fachlich kompetentes und zugleich herzliches Team sorgt dafür, dass Sie sich vom ersten Tag an gut aufgehoben fühlen.
Ob zur Entlastung nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Unterstützung für pflegende Angehörige – wir bieten Ihnen Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Qualität, Herzlichkeit und einem Lächeln.
Unser Leitsatz: Arbeit mit Herzblut
SO KANN DIE FINANZIERUNG EINES KURZZEITPFLEGEPLATZES AUSSEHEN
Beispielrechnung 14 Tage Aufenthalt im Haus am Wiehen, Pflegegrade 2 – 5 (einheitlicher Pflegesatz)
| DZ 220,40 € EZ 222,40 € | Kosten für 14 Tage | |
|---|---|---|
| Pflegekosten | 147,12 € | 2.129,12 € |
| Ausbildungspauschale | 4,96€ | |
| Hotelkosten (Unterkunft) | 26,17 € | 956,48 € |
| Verpflegung | 20,15 € | |
| Investitionskosten | 22,00 € | |
| Einzelzimmerzuschlag | 2,00 € | 28,00 € |
2129,12 € werden vom jährlichen Budget (3539,-€) der Pflegekasse übernommen.
Über die Höhe des noch vorhanden Budgets gibt die Pflegekasse Auskunft.
956,48 € sowie ggfls. Einzelzimmerzuschlag müssen selbst getragen werden.
* Die Eigenanteilsrechnung kann über den Entlastungsbetrag (131,-€/Monat) durch die Pflegekasse erstattet werden.
* Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag
bis zu 131,- €monatlich.Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Auskunft über noch zur Verfügung stehende Beträge erteilt die Pflegekasse.
FAQ
Sind mehrere Aufenthalte möglich?
Ja, die Wochen können aufgeteilt werden.
Muss ich etwas zuzahlen?
Ja, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ggf. Extras.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Angehörige (außerhalb des Haushalts, z. B. Geschwister, Kinder, Cousins)
Freunde, Nachbarn
Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen